Sie benötigen eine Immobilienbewertung, einen Immobiliengutachter, in Rheinland-Pfalz?

Dann sind Sie hier richtig.

Unsere Immobiliengutachter erstellen Immobilienbewertungen zu den verschiedensten Anlässen:
- bei Kauf und Verkauf zur Preisfindung
- bei Vermögensauseinandersetzungen bei Schenkung, Erbschaft oder Scheidung
- in Betreuungsfällen
- für erbschaftssteuerliche Zwecke, ist z.B. der tatsächliche Verkehrswert geringer als der
  pauschal ermittelte Wert, kann dies durch ein Gutachten nachgewiesen werden.
- für gerichtliche Zwecke im Rahmen von Streitigkeiten über den Verkehrswert
- bei Grundstücksbelastungen, z.B. Wohnungsrechte, Nießbrauch, Wegerechte, etc.
- Bewertung von Erbbaurechten
- Bilanzierungen im Rahmen von IAS/IFRS/HGB
- für Beleihungszwecke für Kreditinstitute
- Immobilienportfolio-Transaktionen

Due Diligence - Analysen bei großen Immobilienpaketen können in Zusammenarbeit mit einem Team von Spezialisten im Rahmen einer Analyse die mit dem Kauf verbundenen Risiken, die Stärken und Schwächen der Immobilien herausgearbeitet werden.

Aufgrund der öffentlichen Bestellung des Geschäftsführers durch die IHK Rheinhessen zum vereidigten Sachverständigen für bebaute und unbebaute Grundstücke beschäftigt sich mein Büro ausschließlich mit der Erstellung von Verkehrswertgutachten / Marktwertermittlung / Wertgutachten zur Bestimmung des Verkehrswertes von Immobilien und mit der Beratung rund um die Immobilie.


Frank Römer

Frank Römer

    von der IHK Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter
    Sachverständiger
für die Bewertung von bebauten und unbebauten
    Grundstücken

    Dipl. Betriebswirt (FH)
    Diplom Sachverständiger (DIA)
    für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Profitieren Sie von meinen Marktkenntnissen bei der Immobilienbewertung.
Als ehrenamtliches Mitglied im Gutachterausschuss der Stadt Mainz verfüge
ich über die notwendige Marktkenntnis um Ihnen nachvollziehbare Gutachten
für Ihre Immobilien zu liefern.

Eine Verkehrswertermittlung zum Kauf oder Ankauf, bei Scheidung zur Bestimmung des Zugewinnausgleiches, bei Betreuung oder für Erbangelegenheiten oder für steuerliche
Zwecke zur Bestimmung der Erbschaftsteuer sichert Ihnen ihre Ansprüche.

Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf Mainz, Frankfurt am Main / Rhein-Main-Gebiet, Rheinland-Pfalz, Rheinhessen und Pfalz.

Rufen Sie an: Tel. 0 67 21 - 987 46 96

Weitere Info’s zur Immobilienbewertung, ein Immobilien-Lexikon mit Begriffen rund um die Immobilienbewertung, aktuelle Informationen etc.  finden Sie auf www.immogutachter24.de


NEWS & INFOS

Fotos im Gutachten
sind urheberrechtlich geschützt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die von einem Sachverständigen im Rahmen einer Gutachtenerstattung erstellten Fotografien urheberrechtlich geschützt sind und nicht ohne Zustimmung ins Internet gestellt werden dürfen. In den dem Urteil zugrunde liegenden Fall ging es
..... weiterlesen



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